Allgemeine Informationen

Die Bank of Scotland bedauert den Verlust, der Ihnen entstanden ist, sehr. Wir verstehen, dass die Abwicklung von Bankgeschäften in dieser Situation sehr schwierig ist. Um Ihnen bestmöglich zu helfen, haben wir Ihnen nachfolgend alle Informationen zusammengefasst. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen direkt an uns zu wenden.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zum Schutz unserer Kunden verschiedene Nachweise von Ihnen benötigen, bevor wir Ihnen Auskunft darüber geben können, inwieweit Konten bei der Bank of Scotland bestehen.

Auskunft über das Vermögen des Verstorbenen

Auskunft über bestehende Konten bzw. über Kontosalden erteilen wir nur an Personen, die ihre Berechtigung ausreichend nachgewiesen haben. Wie Sie Ihre Berechtigung nachweisen, können Sie weiter unten auf der Seite nachlesen. 

Sollten Sie zur Beantragung eines Erbscheins vorab eine Kontoauskunft benötigen, teilen Sie uns bitte Anschrift und Aktenzeichen des Nachlassgerichtes mit – wir werden die Auskunft dann umgehend direkt an das Nachlassgericht senden.

Personen mit Vollmacht für den Todesfall

Wenn Sie von der verstorbenen Person eine Vollmacht für den Todesfall erhalten haben, beachten Sie bitte die hier aufgeführten Hinweise. Als Vollmacht für den Todesfall können wir in diesem Zusammenhang nur Vollmachten akzeptieren, die der Erblasser zu Lebzeiten auf dem entsprechenden Formular der Bank of Scotland ausgestellt hat.

Wenn der Verstorbene Sie zu Lebzeiten mit einer Vollmacht für den Todesfall für Produkte bei der Bank of Scotland bevollmächtigt hat, benötigen wir von Ihnen die folgenden Dokumente:

  • Formular "Auftrag zur Kontoschließung" (Mit diesem Formular können Sie als Bevollmächtigter die Kontoschließung beauftragen. Das Formular finden Sie hier.)
  • Sterbeurkunde in einfacher Kopie (als rechtlicher Nachweis über den Todesfall)
  • Legitimationsnachweise des Bevollmächtigten in einfach beglaubigter Kopie (zur Identifizierung der handlungsberechtigten Personen). Gültige Legitimationsnachweise sind der Personalausweis oder der Reisepass zusammen mit der aktuellen Meldebescheinigung. 

Personen ohne Vollmacht für den Todesfall

Wenn Sie von der verstorbenen Person keine Vollmacht für den Todesfall für die Produkte der Bank of Scotland erhalten haben, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Für eine erste Prüfung des Nachlassfalls benötigen wir zunächst die unter dem Punkt "einzureichende Unterlagen" aufgeführten Dokumente in Kopie bzw., wenn gesondert vermerkt, im Original. 

Wir behalten uns vor, im Verlauf der Prüfung amtlich beglaubigte Kopien oder Originaldokumente anzufordern. Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie gegen eine geringe Gebühr zum Beispiel bei Gemeindebehörden, Einwohnermeldeämtern, der Deutsche Rentenversicherung Bund oder gegen entsprechende Gebühr bei einem Notar. 

Beachten Sie bitte, dass wir nur Originale und beglaubigte Kopien an Sie zurücksenden. Einfache Kopien werden direkt nach der Bearbeitung vernichtet. 

Wenn Sie Kenntnis darüber haben, dass die verstorbene Person Kunde der Bank of Scotland war, Sie aber nicht mit einer Vollmacht für den Todesfall bevollmächtigt sind, senden Sie uns bitte die folgenden Dokumente zu: 

  • Formular "Information über einen Todesfall" (Hiermit informieren Sie uns über den Todesfall. Das Formular finden Sie hier.)
  • Formular "Auftrag zur Kontoschließung und Haftungserklärung" (Hiermit erteilen die berechtigten Personen den Auftrag zur Schließung des Kontos des Verstorbenen, daher benötigen wir dieses Formular unbedingt im Original und von allen berechtigten Personen unterschrieben. Das Formular finden Sie hier.) 
  • Sterbeurkunde in Kopie (Als rechtlicher Nachweis über den Todesfall) 
  • Legitimationsnachweise aller Erben in Kopie (Zur Identifizierung der erbberechtigten Personen). Gültige Legitimationsnachweise sind der Personalausweis oder der Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung. 
  • Erbnachweis in Kopie (sofern vorhanden). Als Erbnachweise gelten der Erbschein, das Testament inkl. Eröffnungsprotokoll sowie der Erbvertrag inkl. Eröffnungsprotokoll. 
     

Wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten eine Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht ausgestellt hat, reichen Sie diese bitte zusätzlich als einfache Kopie ein. 

Minderjährige Erben reichen bitte zusätzlich eine Kopie ihrer Geburtsurkunde ein.

Zusendung von Dokumenten

Bitte senden Sie uns die erforderlichen Dokument per E-Mail an unsere Nachlassabteilung

Dokumente, welche wir im Original oder als beglaubigte Kopie benötigen, senden Sie uns bitte per Post an folgende Adresse: 

Bank of Scotland
Nachlassbearbeitung 
10886 Berlin
Deutschland 

Sie erhalten originale Dokumente  und beglaubigte Kopien nach erfolgter Bearbeitung von uns unaufgefordert zurück. Einfache Kopien werden von uns nicht zurückgesendet und direkt nach der Bearbeitung vernichtet.

Nach Eingang der Unterlagen werden wir Sie innerhalb einer Woche über die weitere Vorgehensweise informieren.

Kontakt

Sie haben Fragen? Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Rufnummer (030) 2804 2830 000. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr.

Gern können Sie sich auch per E-Mail unter nachlassbearbeitung@bankofscotland.de an uns wenden. 

Häufig gestellte Fragen

Wir bedauern Ihren Verlust sehr. Um Ihnen die Abwicklung zu erleichtern und Sie bestmöglich in dieser schweren Zeit zu unterstützen, benötigen wir von Ihnen zunächst das vollständig ausgefüllte Formular "Information über einen Todesfall", welches Sie hier finden. Bitte beachten Sie unbedingt die auf Seite 2 des Formulars aufgeführten Hinweise zu den erforderlichen Dokumenten.

Nach Einsendung des Formulars informieren wir Sie innerhalb einer Woche über die weiteren Schritte.

Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen jederzeit auch telefonisch an uns zu wenden.

Um uns über einen Todesfall zu informieren, senden Sie uns bitte das Formblatt „Information über einen Todesfall“  per Post oder per E-Mail. Bitte beachten Sie unbedingt die auf Seite 2 des Formulars aufgeführten Hinweise zu den erforderlichen Dokumenten.

Wenn Sie Fragen zum Befüllen des Formulars haben, können Sie  unseren Kundenservice telefonisch unter der Rufnummer (030) 280 4280 kontaktieren. 

Viele weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Serviceseite Nachlass und Vorsorge.

Der Umfang der einzureichenden Unterlagen unterscheidet sich, je nachdem ob Sie von der verstorbenen Person zu Lebzeiten mit einer Vollmacht für den Todesfall bei der Bank of Scotland bedacht wurden oder nicht.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Serviceseite, welche Unterlagen für Ihre konkrete Situation erforderlich sind. Gern stehen wir Ihnen bei Fragen auch telefonisch zur Verfügung. 

 

Auskunft über bestehende Konten bzw. über Kontosalden erteilen wir nur an Personen, die ihre Berechtigung ausreichend nachgewiesen haben. Sobald uns ein offizieller Nachweis über die Erbeigenschaft vorliegt, kann jeder Erbe oder Teilerbe Kontoauskünfte einholen. Der Umfang des Nachweises unterscheidet sich, je nachdem ob der Verstorbene Sie zu Lebzeiten mit einer Vollmacht für den Todesfall bedacht hat oder nicht.

Bitte lesen Sie auf unserer Serviceseite nach, welche Nachweise jeweils erforderlich sind. Gern stehen wir Ihnen bei Fragen auch telefonisch zur Verfügung. 

Es ist leider nicht möglich, bestehende Tagesgeldkonten auf die Erben zu übertragen. Diese werden nach vollständiger Abwicklung des Nachlasses geschlossen und das Guthaben wird auf ein externes Konto des/der Erben überwiesen. Falls einer der Erben ein Tagesgeldkonto bei der Bank of Scotland führt, kann das Guthaben auch auf dieses Konto umgebucht werden.

Laufende Kredite werden in der Regel auf den Erben oder die Erbgemeinschaft umgeschrieben.

Sie erhalten originale Dokumente und beglaubigte Kopien nach erfolgter Bearbeitung von uns unaufgefordert zurück. Einfache Kopien werden von uns nicht zurückgesendet und nach der Bearbeitung vernichtet.

 

Für eine erste Prüfung des Nachlassfalls senden Sie uns Ihre Unterlagen bitte zunächst in Kopie bzw. wenn gesondert vermerkt, im Original. Einfache Kopien können Sie uns gern auch per E-Mail zusenden. 

Wir behalten uns vor, im Verlauf der Prüfung amtlich beglaubigte Kopien oder Originaldokumente anzufordern. Beglaubigte Dokumente und Originale senden Sie bitte ausschließlich per Post.

Bitte beachten Sie: Die Formulare „Auftrag zur Kontoschließung und Haftungserklärung“ und „Auftrag zur Kontoschließung“ (bei Vorliegen einer Vollmacht für den Todesfall bei der Bank of Scotland) müssen in jedem Fall im Original von allen Berechtigten unterzeichnet werden und können somit ausschließlich per Post an die Bank of Scotland gesendet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite zum Thema Nachlass & Vorsorge