Nachlass und Vorsorge

Die Bank of Scotland bedauert den Verlust, der Ihnen entstanden ist, sehr. Wir verstehen, dass die Abwicklung von Bankgeschäften in dieser Situation sehr schwierig ist. Um Ihnen bestmöglich zu helfen, haben wir Ihnen nachfolgend alle Informationen zusammengefasst. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen direkt an uns zu wenden.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zum Schutz unserer Kunden verschiedene Nachweise von Ihnen benötigen, bevor wir Ihnen Auskunft darüber geben können, inwieweit Konten bei der Bank of Scotland bestehen.

Auskunft über das Vermögen des Verstorbenen

Auskunft über bestehende Konten bzw. über Kontosalden erteilen wir nur an Personen, die ihre Berechtigung ausreichend nachgewiesen haben. Wie Sie Ihre Berechtigung nachweisen, können Sie weiter unten auf der Seite nachlesen. 

Sollten Sie zur Beantragung eines Erbscheins vorab eine Kontoauskunft benötigen, teilen Sie uns bitte Anschrift und Aktenzeichen des Nachlassgerichtes mit – wir werden die Auskunft dann umgehend direkt an das Nachlassgericht senden.

Personen mit Vollmacht für den Todesfall

Allgemeine Informationen

Wenn Sie von der verstorbenen Person eine Vollmacht für den Todesfall erhalten haben, beachten Sie bitte die hier aufgeführten Hinweise. Als Vollmacht für den Todesfall können wir in diesem Zusammenhang nur Vollmachten akzeptieren, die der Erblasser zu Lebzeiten auf dem entsprechenden Formular der Bank of Scotland ausgestellt hat.

Einzureichende Unterlagen

Wenn der Verstorbene Sie zu Lebzeiten mit einer Vollmacht für den Todesfall für Produkte bei der Bank of Scotland bevollmächtigt hat, benötigen wir von Ihnen die folgenden Dokumente:

  • Formular "Auftrag zur Kontoschließung" (Mit diesem Formular können Sie als Bevollmächtigter die Kontoschließung beauftragen. Das Formular finden Sie hier.)
  • Sterbeurkunde in einfacher Kopie (als rechtlicher Nachweis über den Todesfall)
  • Legitimationsnachweise des Bevollmächtigten in einfach beglaubigter Kopie (zur Identifizierung der handlungsberechtigten Personen). Gültige Legitimationsnachweise sind der Personalausweis oder der Reisepass zusammen mit der aktuellen Meldebescheinigung.

Personen ohne Vollmacht für den Todesfall

Allgemeine Informationen

Wenn Sie von der verstorbenen Person keine Vollmacht für den Todesfall für die Produkte der Bank of Scotland erhalten haben, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Für eine erste Prüfung des Nachlassfalls benötigen wir zunächst die unter dem Punkt "einzureichende Unterlagen" aufgeführten Dokumente in Kopie bzw., wenn gesondert vermerkt, im Original. 

Wir behalten uns vor, im Verlauf der Prüfung amtlich beglaubigte Kopien oder Originaldokumente anzufordern. Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie gegen eine geringe Gebühr zum Beispiel bei Gemeindebehörden, Einwohnermeldeämtern, der Deutsche Rentenversicherung Bund oder gegen entsprechende Gebühr bei einem Notar. 

Beachten Sie bitte, dass wir nur Originale und beglaubigte Kopien an Sie zurücksenden. Einfache Kopien werden direkt nach der Bearbeitung vernichtet. 

Einzureichende Unterlagen

Wenn Sie Kenntnis darüber haben, dass die verstorbene Person Kunde der Bank of Scotland war, Sie aber nicht mit einer Vollmacht für den Todesfall bevollmächtigt sind, senden Sie uns bitte für die erste Prüfung folgende Dokumente in Kopie zu. Wir behalten uns vor ggf. einige Dokumente im Nachgang im Original oder als beglaubigte Kopien anzufordern.

  • Formular "Information über einen Todesfall" (Hiermit informieren Sie uns über den Todesfall. Das Formular finden Sie hier.)
  • Formular "Auftrag zur Kontoschließung und Haftungserklärung" (Hiermit erteilen die berechtigten Personen den Auftrag zur Schließung des Kontos des Verstorbenen, daher benötigen wir dieses Formular unbedingt im Original und von allen berechtigten Personen unterschrieben. Das Formular finden Sie hier.) 
  • Sterbeurkunde (Als rechtlicher Nachweis über den Todesfall) 
  • Legitimationsnachweise aller Erben (Zur Identifizierung der erbberechtigten Personen). Gültige Legitimationsnachweise sind der Personalausweis oder der Reisepass mit der aktuellen Meldebescheinigung. 
  • Erbnachweis (sofern vorhanden). Als Erbnachweise gelten der Erbschein, das Testament inkl. Eröffnungsprotokoll sowie der Erbvertrag inkl. Eröffnungsprotokoll. 

Wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten eine Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht ausgestellt hat, reichen Sie diese bitte zusätzlich als einfache Kopie ein. 

Minderjährige Erben reichen bitte zusätzlich eine Kopie ihrer Geburtsurkunde ein.

Zusendung von Dokumenten

Bitte senden Sie uns die erforderlichen Dokument per E-Mail an unsere Nachlassabteilung. Dokumente, welche wir im Original oder als beglaubigte Kopie benötigen, senden Sie uns bitte per Post an folgende Adresse: 

Bank of Scotland
Postfach 11 06 63
10836 Berlin

Sie erhalten originale Dokumente  und beglaubigte Kopien nach erfolgter Bearbeitung von uns unaufgefordert zurück. Einfache Kopien werden von uns nicht zurückgesendet und direkt nach der Bearbeitung vernichtet.

Nach Eingang der Unterlagen werden wir Sie innerhalb einer Woche über die weitere Vorgehensweise informieren.

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Häufig gestellte Fragen

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