Zusätzliche Teilnahmebedingungen der Bank of Scotland
1. Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Affiliate-Partnerprogramm der Bank of Scotland – Niederlassung Berlin, Karl-Liebknecht-Str. 5, D-10178 Berlin - nachfolgend kurz Bank of Scotland genannt. Das Affiliate-Partnerprogramm ermöglicht die Schaltung von elektronischen Bank of Scotland-Werbemitteln, z. B. Banner auf einem Online-Werbeträger des Internet-Partners. Zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Affiliate-Netzwerkes gelten die im Folgenden aufgeführten Teilnahmebedingungen für das Bank of Scotland-Partnerprogramm.
2. Einschränkungen, Verpflichtungen und Haftungen des Affiliate-Partners
Die Partner-Websites dürfen nicht Inhalte der folgenden Art enthalten oder beschreiben und auch nicht in Zusammenhang mit derartigen Inhalten stehen bzw. benutzt werden:
- Websites, die eine Website oder Seiten innerhalb von Websites so gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website von Bank of Scotland besteht (Einbindung via i-frame).
- Bannerlisten oder Websites mit Klick-Aufforderung oder Klick-Zwang. Automatisierte und irreführende Weiterleitungen zur Bank of Scotland-Landingpage sind nicht erlaubt.
- Seiten, die Dialer oder Spyware enthalten oder beim Internetnutzer installieren
- Websites, die "under construction" sind.
- Websites, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) oder § 131 StGB (Gewaltdarstellung).
- Inhalte, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen.
- Der Einsatz von markenrelevanten Domains insbesondere Schreibfehler von der Bank of Scotland (z.B. www.bank-of-scotland.de) mit direkter Weiterleitung auf die Landingpage der Bank of Scotland.
- Gewinnspiele
- Eine Bewerbung der Produkte der Bank of Scotland über Handelsplattformen Dritter (beispielsweise eBay) ist untersagt.
- Finanzmakler
- Newsletter dürfen nur nach Freigabe der Bank of Scotland versendet werden. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails mit Werbeinhalten (Spam-Mails) ist untersagt. Vor der Versendung von E-Mails ist daher das Einverständnis aller jeweiligen Empfänger einzuholen und auf Anforderung der Bank of Scotland schriftlich nachzuweisen. Die Versendung von E-Mails mit Werbung für das Partnerprogramm der Bank of Scotland ist dem Publisher nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (insbes. § 7 Abs. 1 – 3 UWG) und der aktuellen Rechtsprechung (z.B. Urteil des BGH vom 11.3. 2004, Az. I ZR81/01) gestattet.
- Vergleichende Werbung, insbesondere aggressive vergleichende Werbung, die Probleme mit anderen Werbetreibenden erzeugen kann, sowie aggressive konkurrierende Ansprüche, die nicht begründet sind
- Websites mit überdurchschnittlich langen Ladezeiten bzw. die nicht erreichbar sind.
- Websites, die trotz ausdrücklicher Akzeptanz unseres Bewerbungsfilters bzgl. pornographischer und gewaltverherrlichender Inhalte auf diesbezügliche Seiten weiterverlinken.
- Post View Tracking ist nur auf Anfrage gestattet.
- Die Verwendung Layern, Popups & Popunders ist nicht gestattet.
- Im Rahmen der Vertriebstätigkeiten ist es unter keinen Umständen erlaubt die Daten des Kunden auf Affiliate-Seite zu erfassen, sie zu speichern, weiterzuverarbeiten sowie Post-Ident-, Schufa- und / oder Login-Informationen zu übermitteln.
Bei Verstößen durch angemeldete Partner entfällt deren Provisionsanspruch. In diesen Fällen behalten wir uns den sofortigen Ausschluss aus dem Bank of Scotland Affiliate-Programm und weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die Bank of Scotland.
3. Suchmaschinen
- In Suchmaschinen oder ähnlichen Diensten (z. B. Google, Yahoo), ist der Einsatz von folgenden Keywords nicht erlaubt:
- Die Marke „Bank of Scotland“, entsprechende Begriffe mit Verwechslungsgefahr (z.B. fehlerhafte Schreibweise solcher Begriffe wie z.B. „Bnak of Scotland“) und Markenbegriffe Dritter (z.B. anderer Bankdienstleister).
- Die Direktverlinkung auf die Website der Bank of Scotland ist nicht gestattet.
- Die Verwendung der Marke „Bank of Scotland“ im Anzeigentext und in der Display-URL ist nicht gestattet.
- Bei Zuwiderhandlung entfällt für den Affiliate-Partner der Anspruch auf die jeweilige Provision. Zusätzlich haftet der Partner für jedwede Ansprüche des geschädigten Dritten und stellt die Bank of Scotland von der Haftung frei.
4. Besondere Hinweise für die Vermarktung
4.1. Betreiber von Cash-Back- und Bonus-Programmen
Die Bewerbung der Produkte der Bank of Scotland im Rahmen eines Cashback- oder Bonusprogrammes ist grundsätzlich untersagt.
Die Zulassung von Cashback- und Bonusprogrammen zum Partnerprogramm kann nur im Einzelfall nach direktem Kontakt und detaillierter Erläuterung des geplanten Vorgehens geschehen. Ohne schriftliche Bestätigung durch das Account-Management des Partnerprogramms der Bank of Scotland darf keine Prämie an Mitglieder eines Cashback- oder Bonusprogrammes ausgelobt werden.
Cashback Staffelung
Stufe |
Provision |
Cashback |
3.000 € - 9.999 € |
60,00 € |
40,00 € |
Ab 10.000 € |
175,00 € |
120,00 € |
- Der Cashback wird nur für einen Kreditabschluss gezahlt, nicht für eine Kreditanfrage.
- Der Abschluss für andere Personen ist nicht gestattet.
- Die Mindestkreditlaufzeit beträgt 6 Monate. Der Cashback kann nur nach Prüfung dieser Zeit ausgezahlt werden.
Bitte wenden Sie sich im Falle von Reklamationsansprüchen oder nicht getrackten Transaktionen an die Support Adresse des Partnerprogramms marketing@bankofscotland.de
Die direkte Weiterleitung von Kundenanfragen an das Kunden-Center der Bank of Scotland ist nicht erwünscht.
Im Falle der gehäuften Zuwiderhandlung behält sich der Programmbetreiber vor die Partnerschaft zu kündigen.
4.2. Bewerbung der Kreditprodukte
Werden bei der Bewerbung von Kreditverträgen Angaben zu Zinssätzen oder Darlehenskosten gemacht, ist der Publisher nach §6a der Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, sowohl Mindestangaben als auch ein repräsentatives Beispiel in „in klarer, verständlicher und auffallender Weise“ zu integrieren.
Die Mindestangaben umfassen dabei:
- Sollzinssatz: XX % - XX % pro Jahr
- Nettodarlehensbetrag: 3.000 Euro – 50.000 Euro
- Effektiver Jahreszins: XX % - XX % pro Jahr
- Vertragslaufzeit: 24 Monate – 84 Monate
Das repräsentative Beispiel muss sich auf den effektiven Jahreszins des Anbieters beziehen. Bei der Auswahl des Beispiels muss von einem effektiven Jahreszins ausgegangen werden, der von mindestens zwei Drittel der auf Grund der Werbung zustande kommenden Verträge zu dem angegebenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abgeschlossen wird.
Bitte verwenden Sie bei der Bewerbung des Autokredites die folgenden Daten:
* Gesetzliche Pflichtangaben (min/max Beispiel): Nettodarlehensbetrag 3.000-50.000 EUR | Vertragslaufzeit (Monate) / Anzahl Raten 24-84 | Effektiver Jahreszins 4,49 % bis 6,14 % | Gebundener Sollzinssatz 4,40 % bis 5,97 % jährlich | Ratenhöhe 43,78 – 2.215,35 EUR | Gesamtbetrag 3.190,11 – 60.994,15 EUR. Repräsentatives Beispiel: Bei einem Nettodarlehensbetrag von 13.800 EUR ergibt das bei einer Vertragslaufzeit von 67 Monaten und einem gebundenen Sollzinssatz von 5,17 % pro Jahr einen effektiven Jahreszins von 5,29 %. Die monatliche Rate beträgt 237,57 EUR bei einem Gesamtbetrag von 15.916,93 EUR. Diese Kondition erhalten mindestens 2/3 der Kunden. Darlehensgeber ist Lloyds Bank GmbH (Geschäftsbezeichnung „Bank of Scotland“), Karl-Liebknecht-Str. 5, 10178 Berlin.
Bitte verwenden Sie bei der Bewerbung des Ratenkredites die folgenden Daten:
5. Werbemittel, Online-Werbeträger und Sonderaktionen
- Sämtliche im Rahmen des Affiliate-Partnerprogramms eingesetzte Werbemittel sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur für den Einsatz im Rahmen des Partnerprogramms gestattet. Änderungen an Texten oder Bildern oder gar eigene Werbeaussagen sind nicht zulässig.
- Manipulationen an den Werbemitteln oder deren nicht korrekter Einsatz führen zum Ausschluss des Partners aus dem Partnerprogramm. Der Partnerprogrammbetreiber behält sich vor, rechtliche Ansprüche, die sich aus manipulierten Werbemitteln ergeben (z. B. falsche Zinssätze) an die Partner-Websites weiterzuleiten
- Jede über das Affiliate-Partnerprogramm hinausgehende Nutzung, insbesondere die gewerbliche Verbreitung oder Vervielfältigung ist untersagt bzw. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Partnerprogrammbetreibers. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD-ROM, DVD etc. Im Übrigen gelten die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ergeben.
- Die Bewerbung der Kampagne per E-Mail an E-Mail-Adressen Dritter ohne vorliegendes Einverständnis des Empfängers (Spam) ist unzulässig und zu unterlassen. Unbeschadet bestehender Unterlassungs- und sonstiger Ansprüche steht der Bank of Scotland für jeden Verstoß dieser Art eine Vertragsstrafe in einer Höhe zu, die im Einzelfall nach billigem Ermessen festzusetzen ist.
- Sonderaktionen, die zusätzliche Sales generieren, sind der Bank of Scotland grundsätzlich willkommen. Sollte es bei diesen Aktionen jedoch zu einer Abfrage von Kontonummern/Kontodaten, persönlichen Daten oder einer Direktvergütung auf das Tagesgeldkonto kommen, muss diese in einem angemessenen Zeitrahmen vorher mit dem Affiliate-Team der Bank of Scotland abgestimmt werden. Der Datenschutz ihrer Kunden steht für die Bank of Scotland an vorderster Stelle.
6. Vergütungsgrundlagen
6.1. Kreditprodukte
Folgende Produkte der Bank of Scotland werden im Rahmen dieses Partnerprogramms seit 15.07.2014 vergütet:
Autokredit |
Provision |
Lead (datenvalide Durchführung des Online-Antrags) |
15 € |
Sale (Auszahlung der Kreditsumme) |
150 € |
Folgende Produkte der Bank of Scotland werden im Rahmen dieses Partnerprogramms seit 20.08.2015 vergütet:
Ratenkredit |
Provision |
Lead (datenvalide Durchführung des Online-Antrags) |
15 € |
Sale (Auszahlung der Kreditsumme) |
150 € |
Die Cookie-Laufzeit beträgt 30 Tage.
Die Salefreigabe erfolgt im Anschluss an die Auszahlung nach Ablauf der Kundenwiderspruchsfrist von 14 Tagen. Vergütet werden nur valide Leads und Sales. Bitte beachten Sie auch, dass bei mehrfachen Leads pro eindeutigem Antragssteller nur ein qualifizierter Lead vergütet wird.
7. Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit (im persönlichen Affiliate-Partnerbereich) gekündigt werden.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle Bank of Scotland-Werbemittel und Links von der Partner-Site unverzüglich (spätestens jedoch nach 24 Stunden) zu entfernen.
8. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Partnerprogrammbetreiber behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Partnerprogrammbetreiber wird die Partner zwei Wochen vor der Änderung der Teilnahmebedingungen per E-Mail darauf hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner ist sodann berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als angenommen.
Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird - soweit dies gesetzlich zulässig ist – Berlin vereinbart.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter marketing@bankofscotland.de zur Verfügung.
Stand: 03.07.2018