Informationsübersicht für Kunden zu der Entscheidung des BGH,
Urt. v. 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20)


Hintergrund:

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am 27. April 2021 bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken für unwirksam. Diese geben Banken das uneingeschränkte Recht, Änderungen der AGB vorzunehmen, die wirksam werden, wenn Kunden nicht aktiv widersprechen (stillschweigende Zustimmung). Gleiches gilt für eine Standardklausel in den AGB, welche die Anpassung von Gebühren betrifft. Solche Klauseln wurden von Banken, Sparkassen und auch in anderen Wirtschaftsbereichen für viele Jahre standardmäßig verwendet.

 

Was heißt das für Sie?

Bis zu der Entscheidung des BGH waren auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank of Scotland solche Standardklauseln enthalten. Diese haben wir jetzt aus unseren AGB entfernt und werden uns nicht mehr darauf berufen. Parallel prüfen wir, wie wir dieses Urteil rechtssicher und für Sie komfortabel umsetzen können.

Wir erheben für unsere Standardleistungen keine Gebühren von Ihnen, weshalb die Entscheidung des BGH zur Änderung von Gebühren für Sie auch keine praktischen Auswirkungen hat.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema?

Dann können Sie sich gerne direkt an unsere Mitarbeiter per E-Mail an bosg-cs-support@bankofscotland.de wenden.