Erreichbarkeit unseres Kundenservice
Aufgrund der Feiertage ist unsere Erreichbarkeit rund um Weihnachten und Silvester eingeschränkt. Am 23.12.2024, 27.12.2024 sowie 30.12.2024 erreichen Sie uns zu den üblichen Öffnungszeiten von 9 bis 18 Uhr.
Transaktionen rund um die Feiertage
Wenn Sie noch vor den Weihnachtsfeiertagen eine Auszahlung vom Tagesgeldkonto auf das Referenzkonto tätigen möchten, beauftragen Sie diese bitte bis spätestens 18:30 Uhr am 20.12.2024 in Ihrem persönlichen Banking. Auszahlungen, die vor dem Jahreswechsel Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben werden sollen, veranlassen Sie bitte bis spätestens 18:30 Uhr am 27.12.2024.
Freistellungsauftrag
Freistellungsaufträge, welche online veranlasst werden können, können Sie bis Dienstag, den 31.12.2024, 18 Uhr in Ihrem persönlichen Banking-Bereich unter dem Menüpunkt Service > Freistellungsauftrag beauftragen. Freistellungsaufträge, welche per Formular beantragt werden müssen, können Sie bis Freitag, den 13.12.2024 einreichen.
Für Ihre Kapitalerträge, z. B. Zinszahlungen, führen wir automatisch Steuern an das Finanzamt ab. Um den automatischen Steuerabzug zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie den Freistellungsauftrag rechtzeitig erteilen.
Als Einzelperson können Sie Kapitalerträge bis zur Höhe von 1.000 Euro (Sparer-Pauschbetrag) jährlich freistellen. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von maximal 2.000 Euro.
Sie können Ihren Sparerpauschbetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen, aber die gesetzliche Höchstgrenze von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro darf nicht überschritten werden.
Bitte beachten Sie, dass die Erteilung eines gemeinsamen Freistellungsauftrages für Ehe-/Lebenspartner nicht möglich ist, da unsere Konten als Einzelkonten geführt werden und steuerlich nicht verknüpft werden können. Ein Freistellungsauftrag gilt frühestens ab dem Tag der Antragstellung und für alle bei uns geführten Konten pro Kunde.
Zinsgutschrift
Die für das Jahr 2024 aufgelaufenen Zinsen für Ihre Geldanlage auf dem Tagesgeldkonto werden Ihnen im Rahmen unseres Jahresabschlusses am 31.12.2024 auf Ihrem Tagesgeldkonto gutgeschrieben. Eine genaue Auflistung der Zinseinkünfte und der ggf. abgeführten Steuern entnehmen Sie bitte Ihrem Kontoauszug.
Kontoauszug
Ab Januar wird der Jahreskontoauszug zu Ihrem Tagesgeldkonto im Banking verfügbar sein. Diesen finden Sie unter dem Menüpunkt Postbox. Auch wenn Sie Ihr Tagesgeldkonto bereits gekündigt haben, wird Ihnen Ihr Kontoauszug online zur Verfügung gestellt. Aus technischen Gründen werden die Kontoauszüge für unsere Kunden schrittweise bis Ende Januar 2025 online bereitgestellt.
Jahressteuerbescheinigung 2024
Die Jahressteuerbescheinigung stellen wir unseren Kunden als Download in Ihrer persönlichen Postbox im Banking unter dem Menüpunkt Postbox zur Verfügung. Auch wenn Sie Ihr Tagesgeldkonto bereits gekündigt haben, wird Ihnen Ihre Jahressteuerbescheinigung online zur Verfügung gestellt. Diese kann online abgerufen, aber auch auf dem Computer gespeichert oder ausgedruckt werden. Das Hochladen der Steuerbescheinigung erfolgt im 1. Quartal des Jahres 2025.
Information für Kirchensteuerpflichtige
Hat sich der Status Ihrer Religionszugehörigkeit im Jahr 2024 geändert? Dann können Sie uns mit einer Anlassabfrage beauftragen, damit wir Ihren aktuellen Kirchensteuerstatus für zukünftige Zinsausschüttungen berücksichtigen können. Andernfalls wird der Kirchensteuerstatus der Regelabfrage angewendet, den wir vom Bundeszentralamt für Steuern abgefragt haben.
Abschaffung Solidaritätszuschlag
Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2021 gilt nicht für Kapitalerträge. Sie müssen weiterhin auf Ihre Kapitalerträge Solidaritätszuschlag zahlen, wenn für Ihre Zinserträge die Abgeltungssteuer anfällt. Diese führen wir weiterhin automatisch an das Finanzamt ab.