Kann ich das Konto als Gemeinschaftskonto oder als Konto für Minderjährige nutzen?
Bitte beachten Sie, dass eine Kontoführung als Gemeinschaftskonto oder Konto zu Gunsten Dritter (zum Beispiel als Mietkautionskonto oder für Minderjährige) nicht möglich ist.
Eine Mindesteinlage oder regelmäßige Einzahlungen sind nicht erforderlich – nutzen Sie ihr Tagesgeldkonto flexibel und zu jederzeit so, wie es Ihnen gerade passt. Lediglich ab einem Guthaben von 500.000 Euro behalten wir uns vor, einen abweichenden Zinssatz mit Ihnen zu vereinbaren.