Unser Ziel war es, auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU weiterhin für unsere Kunden die Geschäftstätigkeit in Deutschland fortzuführen. Unser Mutterkonzern hatte daher einen Antrag auf Erteilung einer deutschen Banklizenz gestellt, so dass alle Bankgeschäfte über diese neue Gesellschaft wie gehabt weitergeführt werden können.
Die Lloyds Bank GmbH agiert seit März 2019 im Rahmen der eigenen Banklizenz am deutschen Markt und wir können damit unabhängig vom Austritt Großbritanniens unsere Geschäftstätigkeit fortsetzen. Daher sind wir der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) angeschlossen.
Die Lloyds Bank GmbH, die in Deutschland unter der Marke „Bank of Scotland“ agiert, ist der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Diese garantiert eine maximale Entschädigungszahlung in Höhe von 100.000 EUR pro Anleger.
Es ergeben sich keine Änderungen für Ihre Einlagen oder das Kreditgeschäft.